POST errichtet Zustellbasis in Schwechat

Die Schwechater Volkspartei geht auf Nummer sicher

In der Sitzung des Schwechater Gemeinderates vom 22. März 2010 wurde u.a. der Verkauf eines Grundstückes an die Österreichische Post AG zum Zwecke der Errichtung einer neuen Zustellbasis beschlossen. Da dieses Grundstück am Stadtrand liegt will VP-Chef mit seinem Team will keine Einschränkungen, wie sie die Rannersdorfer Bevölkerung mit der Schließung des dortigen Postamtes erfahren musste, riskieren und hat nachstehenden Zusatzantrag eingebracht:

ZUSATZANTRAG

„Mit der Errichtung der Zustellbasis für die Österreichische Post AG ist auch die Schaffung von Arbeitsplätzen in unserer Stadt verbunden. Daher stimmen wir überein, dass das Grundstück Nr. 896/3, EZ 2245 KG Schwechat, zum ausschließlichen Zweck der Errichtung einer Zustellbasis verkauft wird, wiewohl uns der Kaufpreis für diese Liegenschaft als zu niedrig angesetzt erscheint.

Durch die Errichtung der zitierten Zustellbasis darf es aber zu keiner wesentlichen Einschränkung der Serviceleistungen, wie sie durch das derzeitige Postamt in 2320 Schwechat, Wiener Straße 2, der Schwechater Bevölkerung geboten werden, kommen. Notwendig ist, dass der Gemeinderat schon jetzt einer allfälligen spekulativen Schließung des Postamtes 2320 Schwechat, Wiener Straße 2, mit einer Neusituierung am im Rede stehenden Grundstück, eine Absage erteilt.

Namens der ÖVP Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden

ZUSATZANTRAG zu TOP 9

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Schwechat wird beauftragt an den Verkauf die vertragliche Verpflichtung zu knüpfen, dass es durch die Errichtung der zitierten Zustellbasis weder zu einer Schließung des Postamtes 2320 Schwechat, Wiener Straße 2, und einer Neusituierung am im Rede stehenden Grundstück, noch zu einer wesentlichen Einschränkung der Serviceleistungen, wie sie durch das derzeitige Postamt in 2320 Schwechat, Wiener Straße 2, der Schwechater Bevölkerung geboten werden, kommt.“

Das Argument des Bürgermeisters, man könne den Antrag nicht mit dem Abschluss eines Kaufvertrages kombinieren lässt der VP-Chef Viehberger nicht gelten, „weil es immer und überall auch Subverträge gibt, die absolute Rechtsgültigkeit haben. Ich hoffe, dass die Post AG nicht dieselben Einschränkungen im Auge hat, wie sie derzeit für den Postpartner und der Bevölkerung in Rannersdorf gelten.“

Der Zusatzantrag wurde mit den Stimmen der SPÖ und Grünmandatar Pinka abgelehnt.