Mietunterstützung beschlossen

Die Schwechater Volkspartei ist dafür

In der letzten Gemeinderatssitzung wurden neue Richtlinien betreffend  eine Mietunterstützung für Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen beschlossen.  

Die Richtlinien im Wesentlichen:

Übersteigt die monatliche Mietzinsbelastung (exklusive Heizungs-, Warmwasser-,  bzw. Strom- Gaskosten) nach Ausschöpfung aller Landesförderungen (Wohnbeihilfe, Mietzinsbeihilfe, Wohnzuschuss, etc.) den nachstehend angeführten Prozentsatz des Haushaltsnettoeinkommens (dazu zählen nicht: Familienbeihilfe, Pflegegeld)  dann, gewährt die Stadtgemeinde Schwechat eine Mietzinsunterstützung in Höhe des Differenzbetrages, jedoch höchstens 50 % der monatlichen Gesamtmiete.

1 Person   25 %
2 Personen   23 %
3 Personen   21 %
4 und mehr Personen 20 %

Gefördert werden höchstens:

Für 1 Person   50 m² Nutzfläche
Für 2 Personen  70 m² Nutzfläche

Diese erhöht sich für jede weitere im Haushalt lebende Person um 10 m²
Diese erhöht sich ab der 5. im gemeinsamen Haushalt lebenden Person um jeweils 15 m²

Stadtparteiobmann Viehberger dazu: „Die Gewährung von Mietunterstützungen ist auch in unserem Interesse. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass nicht nur jene Genossenschaftswohnungen, bei denen das Vergaberecht der Stadtgemeinde obliegt, sondern auch alle übrigen in die Richtlinien einbezogen werden. Weiters haben wir erreicht, dass im Hinblick auf eine Kostenwahrheit und eine Treffsicherheit, die Richtlinien vorerst auf ein Jahr Gültigkeit haben und danach einer Evaluierung unterzogen werden, was aber nicht heißt, dass wir dann wieder für eine Abschaffung sind. Ganz im Gegenteil!“